Einreise für Touristen aus Deutschland

 

Die offiziellen Einreisebestimmungen für Touristen sind hier publiziert:

 

https://www.immigration.gov.mv/tourist-visa/

 

VERBIDNDLICH SIND ALLEIN DIE ANGABEN DER EINREISEBEHÖRDE UNTER DIESEM LINK

 

Im Regelfall wird ein kostenloses Touristenvisum für 30 Tage bei der Einreise unabhängig von Ihrer Nationalität, also für alle Nationalitäten erteilt unter folgenden Voraussetzungen:

 

  • Ihr Pass (oder vorläufiger deutscher Reisepass oder deutscher Reiseausweis für Flüchtlinge) muss maschinenlesbar sein und
  • muss aktuell mindestens noch 1 Monat gerechnet ab dem Einreisedatum gültig sein und
  • Sie müssen im Besitz eines Rückflug-/Weiterflugtickets sein (nach Deutschland oder in Ihr Heimat- oder Drittland) und
  • Sie müssen über genügend finanzielle Mittel verfügen, um die Ausgaben während Ihres Aufenthalts zu tragen (US$100 + US$50 pro Tag), oder eine bestätigte Reservierung für ein Hotel / Gästehaus
  • Reisepässe dürfen zuvor NICHT verlängert oder aktualisiert worden sein.
  • Das Ausfüllen einer Online-Einreise-Erklärung innerhalb von 96 Stunden vor Abflug
    (also nicht davor) ist verpflichtend
    . Drucken Sie sich das Ergebnis oder eine Bestätigungsmail zur Sicherheit aus und nehmen den Ausdruck mit.

 

  • Hinweis: Ein Touristenvisum berechtigt niemals zur Aufnahme einer Arbeit, auch nicht, wenn es sich um ein unbezahltes Praktikum oder die Tätigkeit in einer NGO oder Umweltschutzorganisation etc. handelt. Gewerbliche Photographie ist Ausländern verboten. Multikopter ("Drohnen") dürfen nur mit Genehigung eingeführt werden. Journalismus zählt als normale Arbeit. Gewerbliche Photo- und Filmaufnahmen bedürfen zusätzlich einer Drehgenehmigung. Wer mit einem Touristenvisum einreist und trotzdem eine Arbeit aufnimmt, muss mit Ausweisung und einer längeren Einreisesperre rechnen. Wenn Sie ein Arbeitsvisum beantragt haben, müssen alle erforderlichen Dokumente vorliegen, bevor Sie einreisen. Hier sind die Behörden bei allen Nationalitäten sehr streng.

 

  • Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erteilung eines Visums, welches die 30 Tage voll ausschöpft. Vielmehr handelt es sich um eine Höchstgrenze, die die Einreisebehörde im eigenen Ermessen unterschreiten darf. Verlängerungen sind im Einzelfall möglich und müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist beantragt werden.

 

  • Hinweis und Haftiungsausschluss: Sämtliche  Entscheidungen im Einzelfall sind im Ermessen der Einreisebhörde. Die Informationen auf dieser Webseite geben keinen Rechtsanspruch auf Einreise oder andauernde Gültigkeit. Der Honorarkonsul der Malediven ist nur für Anliegen Maledivischer Staatsbürger in Deutschland zuständig. Die Informationen wurden sorgfältig recherchiert, jedoch wird keine Verantwortung für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen. Die Behörden zeigten sich in der Vergangenheit stets sehr bemüht, so daß bei der Einreise noch nie von Schwierigkeiten berichtet wurden. In Zweifelsfällen sollte die verlinkte Website der Einreisebehörde http://www.immigration.gov.mv/pages/entry.html aufgerufen oder die Botschaft in Berlin kontaktiert werden, Tel 030 300145523 und http://www.maldivesembassy.de

 

Häufige Fragen  (FAQ):

 

  • Mein Pass wurde verlängert. Kann ich damit einreisen?

                   NEIN, kein Rechtsanspruch (bitte rufen Sie evt. Aktualisierungen über obigen link ab)

  • Kann ich als Tourist von Deutschland aus auch einreisen, wenn ich eine andere Staatsbürgerschaft besitze?

                  JA, das Touristenvisum wird unabhängig von Ihrer Staatsbürgerschaft erteilt.

 

  • Kann ich mit meinem Personalausweis bzw. ohne Pass einreisen?

                  NEIN, dann besteht kein Rechtsanspruch

  • Mein Pass läuft in 3 Wochen ab. Kann ich trotzdem als Tourist einreisen?

NEIN, dann besteht kein Rechtsanspruch. Für die Einreise als Tourist wird ein Reisepass benötigt, der mindestens noch 1 Monat gültig ist.

 

Es wurde jedoch berichtet, dass kleinere Unterschreitungen dieser Regel nicht zu einer Deportation führten, jedoch liegt die Entscheidung im Einzelfall im Ermessen der Einreisebehörde.

 

  • Kann ich mit einem Deutschen vorläufigen Reisepass einreisen und wie langer muss dieser noch gültig seind?

JA, bisher wurde dieser Ausweis bisher als Passersatz anerkannt, wenn die gleichen Voraussetzungen (1 Monat Gültigkeit u.s.w.) erfüllt sind.

 

  • Ich bin zwar kein Deutscher, aber anerkannter Flüchtling mit einem Reiseausweis für Flüchtlinge (umgangssprachlich: Konventionspass) gemäß Artikel 28 der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK). Kann ich als Tourist einreisen?

JA, bisher wurde dieser Ausweis bisher als Passersatz anerkannt, wenn die gleichen Voraussetzungen (1Monat Gültigkeit u.s.w.) erfüllt sind.

 

  • Welchen Pass benötige ich für ein minderjähriges Kind?

Deutsche minderjährige Kinder bis 11 Jahre benötigen für die Einreise als Tourist den "Kinder-Reisepass". Kinder ab 12 Jahren benötigen einen normalen Deutschen Reisepass. Der Kinder-Reisepass darf NICHT velängert sein, es muss sich stets um einen "neuen" Pass handeln.

 

  • Ich möchte mit einem fremden Kind (zB Sohn der Schwester, Freundin der Tochter usw.) einreisen.

Dann benötigen Sie in englischer Sprache eine schriftliche Bestätigung oder Vollmacht beider  Eltern bzw. des/der Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsinhaber, aus der hervorgeht, daß Sie hierzu berechtigt sind.

 

  • Ich möchte eine Drohne mitnehmen.

Dann benötigen Sie (1) eine vorherige behördliche Erlaubnis. Bitte wenden Sie sich an ibrahim.rasheed@caa.gov.mv

Zusätzlich fragen Sie bitte das jeweilige Resort nach dessen hausrechtlicher Genehmigung und beachten die auch auf den Malediven geltenden Regelungen zum allgemeinen Persönichkeitsrecht Dritter

 

  • Ich benötige aufgrund einer Krankheit alkoholhaltige Medikamente oder gar solche, die unter das BtMG fallen, und möchte diese mitnehmen.
    • Hier benötigen Sie unbedingt eine (auch) in englisch gehaltene, den internationalen Gepflogenheiten entsprechende schriftliche ärztliche Bescheinigung. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrem Arzt, der Botschaft und der Einreisebehörde, ob diese ausreicht.

 

 

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Urhebervermerke: Einweihungsphoto mit Botschafterin, Photo mit maledivischer und deutscher Flagge: Lars Schmid-Eisenlohr. Photo mit Bundespräsident: Fotograf / Bundespräsidialamt Alle weiteren Photos: Andreas Witte Sämtliche weiteren Schutzrechte: © Andreas Witte